- Zwangsverfahren
- Zwạngs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): Verfahren, das die Erzwingung von etw. bezweckt.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Zwangsverfahren — ⇡ Zwangsvollstreckung, ⇡ Vollstreckungsverfahren … Lexikon der Economics
Zwangsverfahren — Zwạngs|ver|fah|ren (Rechtswissenschaft) … Die deutsche Rechtschreibung
Fundstellennachweis — Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Gewöhnlich sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet.… … Deutsch Wikipedia
Fundstellennachweis A — Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Gewöhnlich sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet.… … Deutsch Wikipedia
Fundstellennachweis B — Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Gewöhnlich sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet.… … Deutsch Wikipedia
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (Deutschland) — Basisdaten Titel: Verwaltungs Vollstreckungsgesetz Kurztitel: Verwaltungs Vollstreckungsgesetz Abkürzung: VwVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland … Deutsch Wikipedia
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Deutschland) — Basisdaten Titel: Verwaltungs Vollstreckungsgesetz Kurztitel: Verwaltungs Vollstreckungsgesetz Abkürzung: VwVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — (Exekution, Hilfsvollstreckung), die amtliche zwangsweise Ausführung eines Richterspruches oder einer sonstigen obrigkeitlichen Verfügung. Diese kommt in Ansehung von Richtersprüchen sowohl im Zivilprozeß als im Strafverfahren in Betracht. Aber… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eisenbahnschulden — Eisenbahnschulden. Diese lassen sich, wie folgt, unterscheiden: a) Betriebsschulden im engeren Sinn, d.h. alle Schulden, die durch die für den ordentlichen Betrieb der Bahn erforderlichen Leistungen, z.B. Beamtengehälter, Arbeiterlöhne, Zahlungen … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Hofgericht — Hof|ge|richt 〈n. 11〉 Gericht eines Königs, Fürsten od. Grundherrn * * * Hofgericht, Rechtsgeschichte: 1) Gericht eines Grundherrn über alle Streitgegenstände, die das Verhältnis der grundherrlichen Bauern untereinander oder zu ihrem Grundherrn… … Universal-Lexikon